Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige und Betroffene

Im Kanton Freiburg erhalten pflegende Angehörige für ihren Pflegeaufwand eine Entschädigung. Ziel dieser Pauschalentschädigung ist es, Heimeintritte von Personen zu verhindern, die zu Hause gepflegt werden können. Die Auszahlung erfolgt ab einem bestimmten Umfang. Die Spitex See/Lac hat für den Seebezirk den Auftrag, die Anträge und Abrechnungen der Angehörigen zu prüfen. Für die Prüfung der Anträge verrechnen wir eine geringe Gebühr.

Als einer von wenigen Kantonen der Schweiz kennt Freiburg Pflegebeiträge als Entschädigung an pflegende Angehörige. Damit eine Auszahlung erfolgt, muss der Pflegeaufwand ein gewisses Ausmass erreichen und die betreute Person muss im gleichen Haushalt oder in der Nähe wohnen.

Auch die Unterstützung von Menschen mit einer chronischen Erkrankung wird entschädigt. Dazu zählt beispielsweise die Betreuung einer Person mit Demenz, denn dies bedeutet oft, dass die Angehörigen rund um die Uhr eingespannt sind.

 

Hilflosenentschädigung für Betroffene
Die Hilflosenentschädigung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen ausgerichtet. Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, gilt als «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung beantragen.

Falls Sie Fragen haben zur Pauschal- oder Hilflosenentschädigung sind wir gerne für Sie da. Die Links und die Formulare finden Sie nachstehende aufgelistet: